Mehr Windenergie in Niedersachsen – mit stärkerer Gewinnbeteiligung von Kommunen und Bevölkerung
Mit dem Niedersächsischen Windgesetz werden die Kreise, die Region Hannover und der Zweckverband Braunschweig dazu verpflichtet, bestimmte Flächenanteile für Windenergieanlagen bereit zu stellen. Bis 2032 sind 2,2 Prozent der niedersächsischen Landesfläche für Windkraftanlagen geplant.
„Für große Freiflächen-Photovoltaik Anlagen und neue Windenergieanlagen, die gebaut werden, werden die Vorhabenträger verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die betroffenen Kommunen weiterzugeben. Die Kommunen müssen diese Gelder zur Akzeptanzsteigerung für Energieanlagen einsetzen. So landet das Ganze dann auch bei den Bürgerinnen und Bürgern“, so Antonia Hillberg.
Die Kommunen erhalten dazu eine Beteiligung von 0,2 Cent je Kilowattstunde vom Vorhabenträger. Daneben besteht die Pflicht des Vorhabenträgers eines weiteren Beteiligungsangebots in Höhe von 0,1 Cent je Kilowattstunde. Dieses Angebot kann der Vorhabenträger an die Kommune oder an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger richten.
„Beim Ausbau der Erneuerbaren entsteht vor Ort Energie, aber es entsteht – anders als bei Industrie- oder Gewerbeanlagen in der Vergangenheit – keine große Zahl von Arbeitsplätzen oder Wertschöpfung im näheren Umfeld. Mit unserem Gesetz lösen wir dieses Missverhältnis auf. Erstens, weil wir die Akzeptanz für die Energiewende brauchen – auch um schnell genug voranzukommen. Aber zweitens auch, um das Ganze gerechter zu machen, weil die nachhaltige Energie landesweit gebraucht und verbraucht wird und die Wertschöpfung ohne unser Gesetz eben nicht immer vor Ort ankommt. Wir sorgen dafür, dass die Menschen, die in der Nähe von den Windkraftanlagen wohnen, auch einen Mehrwert davon haben“, so Hillberg.