Kleines Geld - große Wirkung: Land setzt Mikroförderung für Ehrenamt mit weiteren 800.000 Euro fort
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat in dieser Woche einen Förderscheck über 800.000 Euro an die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) übergeben. Mit den zusätzlichen Mitteln wird die erfolgreiche Mikroförderung zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Niedersachsen fortgesetzt. Ausschlaggebend sind die hohe Nachfrage sowie die positiven Ergebnisse der Zwischenevaluation. Bereits zu Jahresbeginn hatte das Land Niedersachsen eine Million Euro für das Programm bereitgestellt. Damit erhöht sich die Gesamtsumme, die das Land Niedersachsen im Jahr 2026 für die Mikroförderung zur Verfügung stellt, auf 1,8 Millionen Euro.
Die Mikroförderung ist ein zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Sie unterstützt Vereine, Initiativen, gemeinwohlorientierte Organisationen und ehrenamtlich Engagierte mit Zuschüssen zwischen 100 und 2.500 Euro bei der Umsetzung ihrer Projekte vor Ort.
Bereits die erste Förderrunde stieß auf eine außergewöhnlich hohe Resonanz: Innerhalb von rund zwei Tagen gingen 576 Förderanträge ein. Das bereitgestellte Fördervolumen von einer Million Euro war damit vollständig ausgeschöpft. Die große Nachfrage macht deutlich, wie hoch der Bedarf an niedrigschwelligen und unbürokratischen Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt in Niedersachsen ist.
Landtagsabgeordnete Antonia Hillberg: „Ob Sportverein, Dorfgemeinschaft, Kulturinitiative, Nachbarschaftsprojekt oder Jugendgruppe: Ehrenamtliche schaffen Begegnungen, stärken den Zusammenhalt und halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie investieren Zeit, Ideen und Herzblut für andere Menschen. Mit der Mikroförderung unterstützen wir genau dieses Engagement. Oft reichen wenige hundert Euro, aus einer guten Idee ein konkretes Projekt für die Gemeinschaft entstehen zu lassen.“
Ab dem 1. September 2026 startet die nächste Förderphase der Mikroförderung. Die bewährten Rahmenbedingungen bleiben unverändert. Gefördert werden weiterhin vielfältige Projekte, die mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand große Wirkung vor Ort entfalten können. Dazu zählen unter anderem Nachbarschaftsinitiativen, Bildungs- und Jugendangebote, soziale Projekte sowie kulturelle Mikrovorhaben.
Um Ehrenamtliche bei der Antragstellung zu entlasten, bleibt das Verfahren bewusst einfach und zeitsparend gestaltet. Ein besonderes Merkmal der Mikroförderung ist der vollständig digitale Ablauf: Von der Antragstellung bis zur Abrechnung erfolgt das gesamte Verfahren online über die LAGFA Niedersachsen. Das bedeutet weniger Bürokratie, eine schnellere Bearbeitung und ein nutzerfreundliches Verfahren für die Antragstellenden.
Die Auszahlung erfolgt weiterhin in zwei Schritten: 50 Prozent der Fördersumme werden unmittelbar nach der Förderzusage ausgezahlt, die verbleibenden 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAGFA Niedersachsen. Dadurch können Vereine, Initiativen und Organisationen ihre Projekte ohne Vorfinanzierungsdruck auf einer verlässlichen finanziellen Grundlage starten.
„Die positiven Rückmeldungen zeigen, dass wir mit dem einfachen und digitalen Verfahren den richtigen Weg eingeschlagen haben. Engagement braucht kurze Wege und keine unnötigen Hürden. Wer sich für seine Mitmenschen und das Gemeinwohl einsetzt, soll möglichst viel Zeit für sein Projekt haben und möglichst wenig Zeit für Bürokratie aufwenden müssen. Deshalb setzen wir weiterhin auf ein unkompliziertes, digitales und bürgernahes Förderverfahren,“ sagt Landtagsabgeordnete Antonia Hillberg.
Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Gefördert werden notwendige und prüffähige Ausgaben, insbesondere für Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare. Die Förderhöhe beträgt weiterhin zwischen 100 und 2.500 Euro je Projekt.
Weitere Informationen wie ein FAQ zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung.